1.1 Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an.
1.2 Für Urkunden, Lichtbilder usw., die Offerten beigelegt werden, kann der Verlag keine Haftung übernehmen.
Erforderliche Daten, Offsetpositivfilme werden vom Auftraggeber beigestellt bzw. in seinem Auftrag und auf seine
Rechnung durch die Lithoanstalten hergestellt. Der Auftraggeber haftet für den Wort- und Bildinhalt der
Werbeanzeige und hat die amedien werbe- und verlagsgmbh, falls diese deswegen wegen Verletzung
des Urherberrechtsgesetzes, unlauteren Wettbewerbgesetz oder sonstigen gesetzlichen Bestimmungen in Anspruch
genommen werden, schad- und klaglos zu halten. Der Auftraggeber erklärt hiermit, die Rechte für die
Reproduktion und die fotografische Vervielfältigung sowie das Recht zur Auftragserteilung zu besitzen. Aufträge
können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
1.3 Dem Inserenten obliegt die rechtzeitige Beistellung der Druckunterlagen.
1.4 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch hergestellt. Bei nicht fristgemäßer Rücksendung der
Probeabzüge gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
1.5 Bei Satzfehlern, irrtümlichem Nichterscheinen, Verwechslungen oder dergleichen besteht nur Anspruch auf
Einschaltung einer Ersatzanzeige. Für Druckfehler, die den Sinn des Inserates nicht wesentlich beeinträchtigen,
wird kein Ersatz geleistet.
1.6 Die Pflicht zur Aufbewahrung von Matern, Klischees und Reprofilmen oder Vorlage endet drei Monate nach
Erscheinen der Einschaltung, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
1.7 Kosten für erhebliche Änderungen und für Lieferung bestellter Daten, Druckstöcke, Matern, Zeichnungen, Offsetfilme
hat der Auftraggeber zu bezahlen.
1.8 Der Verlag liefert nach Erscheinen der Anzeige 1 Belegexemplar. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft
werden, so tritt an seiner Stelle eine rechtsverbindliche Aufnahmebescheinigung des Verlages.
1.9 Beilagen sind möglich. Preis auf Anfrage.
1.10 Bei telefonisch oder fernschriftlich aufgegebenen Anzeigen oder Textänderungen können keine Reklamationen
bezüglich Hör- oder Satzfehlern anerkannt werden.
1.11 Beanstandungen werden nur binnen acht Tagen nach Erscheinungstermin bzw. Rechnungserhalt anerkannt.
1.12 Die amedien gmbh behält sich vor, für nichtbezahlte verwendete grafische Arbeiten, Texte, Slogens etc. eine
Honoranforderung zu stellen, wenn diese in anderen Werbemedien weitere Verwendung finden.
1.13 Bei Mitteilungsaufträgen gelten für unseren Auftraggeber jeweils zusätzlich noch die Geschäftsbedingungen
jener Institutionen, die diese über uns entgegennehmen.
1.14 Im Falle höherer Gewalt bzw. Betriebsstörungen erlischt jede Verpflichtung des Verlages auf Erfüllung von
Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. Insbesondere wird auch kein Schadenersatz für nichtveröffentlichte
bzw. für nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen und für die Placierung an bestimmten Plätzen zugestanden.
Bei Streiks, Beschlagnahmung etc. hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeige,
wenn die Aufträge mit 30% der zugesicherten Auflage erfüllt sind. Geringere Leistungen werden anteilsmäßig
zurückerstattet.
2. Platzierungen
2.1 Platzierungswünsche sind für den Verlag nur im Falle der Leistung des Platzierungszuschlages bindend, ansonsten
ist der Verlag unverbindlich um Erfüllung bemüht. Der Verlag behält sich das Schieberecht von Anzeigen
vor, sofern dies nicht schriftlich festgelegt ist.
2.2 Konkurrenzausschluss auf einer Seite oder der gegenüberliegenden Seiten wird nach Möglichkeit berücksichtigt,
kann jedoch nicht als bindend betrachtet werden.
3. Storno
3.1 Bei Zurückziehung von Aufträgen (soweit dies noch möglich ist) wird ein Betrag von 15% als Manipulationsgebühr
in Rechnung gestellt. Eventuelle Satz-,Daten und Lithokosten werden getrennt in Rechnung gestellt.
3.2 Stornierungen müssen unbedingt schriftlich erfolgen.
4. Verrechnung
4.1 Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch für die laufenden Aufträge sofort in Kraft
4.2 Rabatte: Mengen- und Ringtarife nach Vereinbarung. Preise für Jahresabschluss nach Vereinbarung.
4.3 Bei Zahlungsverzug oder Insolvenzverfahren entfällt der Rabattanspruch.
4.4 Ergibt sich infolge Nichterfüllung des ursprünglich vereinbarten Anzeigeschlusses eine Rabattverminderung,
so erfolgt nach Ablauf der Schlussfrist eine Nachfakturierung, wobei dem fehlenden Betrag bankübliche
Verzugszinsen verrechnet werden.
5. Zahlung
5.1 Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt zahlbar.
5.2 Ab 30 Tagen nach Rechnungserhalt werden Verzugszinsen in der Höhe von 12 Prozent sowie Mahn- und
Einziehungskosten verrechnet.
5.3 Der Verlag behält sich vor, Vorauszahlungen zu verlangen.
5.4 Wenn der Auftraggeber während der Laufzeit eines Anzeigenauftrages mit seiner Zahlung trotz üblicher Mahnung
in Verzug bleibt, kann die weitere Durchführung von Anzeigenaufträgen abgelehnt werden.
5.5 Beanstandungen von Rechnungen können nur innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Rechnung erhoben
werden.
6. Gerichtsstand
Für beide Teile gilt als Gerichtsstand Linz.
Zusatzvereinbarungen zu unseren Verlagsbedingungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich
bestätigt werden.